Die S77 Holdings GmbH mit Sitz in Düsseldorf, inländische
Geschäftsanschrift im Sinne von § 8 Abs. 4 Nr. 1
GmbHG: Schlebuscher Straße 77, 51381 Leverkusen ("Bieterin")
hat am 21. Oktober 2025 gemäß §§ 35 Abs. 2, 14
Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
("WpÜG") nach Gestattung durch die deutsche Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage für ein
Pflichtangebot an die Aktionäre der Turbon AG mit Sitz in
Hattingen, inländische Geschäftsanschrift im Sinne von § 37
Abs. 3 Nr. 1 AktG: Zum Ludwigstal 14 - 16,
45527 Hattingen ("Zielgesellschaft") veröffentlicht.
Das Pflichtangebot ist gerichtet auf den Erwerb sämtlicher nicht
unmittelbar von der Bieterin oder der Zielgesellschaft selbst
gehaltener, auf den Inhaber lautender Stückaktien der
Zielgesellschaft mit ISIN DE0007504508, jeweils mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund EUR 3,14 je
Aktie und einschließlich der zum Zeitpunkt der Abwicklung des
Pflichtangebots bestehenden Nebenrechte, insbesondere der
Gewinnanteilberechtigung (je eine "Turbon-Aktie") zu einem Preis
von EUR 3,34 je Turbon-Aktie ("Pflichtangebot").
Die Angebotsunterlage wurde dem Vorstand der Zielgesellschaft
("Vorstand") durch die Bieterin am 21. Oktober 2025
übermittelt. Der Vorstand hat die Angebotsunterlage unverzüglich an
den Aufsichtsrat und die Arbeitnehmer der Zielgesellschaft
weitergeleitet. Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft
haben den Inhalt dieser Stellungnahme und die Art der
Veröffentlichung jeweils am 30. Oktober 2025
beschlossen.
Die Angebotsunterlage ist im Internet unter
https://s77-holdings.com veröffentlicht. Des Weiteren wird die
Angebotsunterlage bei der Small & Mid Cap Investmentbank AG,
Barer Straße 7, 80333 München, Bundesrepublik
Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Bestellung und
Anfragen unter Angabe der vollständigen Adresse per Telefax an +49
89 545438820 oder per E-Mail an kontakt@smc-investmentbank.de).
Gemäß §§ 27 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 WpÜG
haben der Vorstand und der Aufsichtsrat einer Zielgesellschaft
unverzüglich nach Übermittlung der Angebotsunterlage gemäß
§ 14 Abs. 4 Satz 1 WpÜG eine begründete Stellungnahme zu dem
Pflichtangebot sowie zu jeder seiner Änderungen abzugeben und zu
veröffentlichen.
In der Stellungnahme haben Vorstand und Aufsichtsrat der
Zielgesellschaft nach § 27 Abs. 1 S. 2 WpÜG
insbesondere einzugehen auf
- die Art und Höhe der angebotenen Gegenleistung,
- die voraussichtlichen Folgen eines erfolgreichen
Pflichtangebots für die Zielgesellschaft, die Arbeitnehmer und ihre
Vertretungen, die Beschäftigungsbedingungen und die Standorte der
Zielgesellschaft,
- die von der Bieterin mit dem Pflichtangebot verfolgten
Ziele
und
- die Absicht der Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats, soweit sie Inhaber von Wertpapieren der
Zielgesellschaft sind, das Pflichtangebot anzunehmen.
Die Stellungnahme kann gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat
der Zielgesellschaft abgegeben werden. Vorstand und Aufsichtsrat
der Turbon AG haben sich für die Abgabe einer gemeinsamen
Stellungnahme entschieden. Diese Stellungnahme wird ausschließlich
nach deutschem Recht abgegeben.
Diese Stellungnahme dient dazu, den Aktionären die Beurteilung
des Pflichtangebots zu erleichtern. Die Stellungnahme wurde auf
Grundlage der Angebotsunterlage, öffentlich zugänglicher
Informationen und interner Analysen erstellt. Informationen über
die Bieterin stammen ausschließlich aus der Angebotsunterlage und
wurden von der Turbon AG nicht eigenständig überprüft.
Die gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat kann
hier heruntergeladen werden:
Turbon AG - Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum
Pflichtangebot der S77 Holdings GmbH