Gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Pflichtangebot der S77 Holddings GmbH

Die S77 Holdings GmbH mit Sitz in Düsseldorf, inländische Geschäftsanschrift im Sinne von § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG: Schlebuscher Straße 77, 51381 Leverkusen ("Bieterin") hat am 21. Oktober 2025 gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") nach Gestattung durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage für ein Pflichtangebot an die Aktionäre der Turbon AG mit Sitz in Hattingen, inländische Geschäftsanschrift im Sinne von § 37 Abs. 3 Nr. 1 AktG: Zum Ludwigstal 14 - 16, 45527 Hattingen ("Zielgesellschaft") veröffentlicht.

Das Pflichtangebot ist gerichtet auf den Erwerb sämtlicher nicht unmittelbar von der Bieterin oder der Zielgesellschaft selbst gehaltener, auf den Inhaber lautender Stückaktien der Zielgesellschaft mit ISIN DE0007504508, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund EUR 3,14 je Aktie und einschließlich der zum Zeitpunkt der Abwicklung des Pflichtangebots bestehenden Nebenrechte, insbesondere der Gewinnanteilberechtigung (je eine "Turbon-Aktie") zu einem Preis von EUR 3,34 je Turbon-Aktie ("Pflichtangebot").

Die Angebotsunterlage wurde dem Vorstand der Zielgesellschaft ("Vorstand") durch die Bieterin am 21. Oktober 2025 übermittelt. Der Vorstand hat die Angebotsunterlage unverzüglich an den Aufsichtsrat und die Arbeitnehmer der Zielgesellschaft weitergeleitet. Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft haben den Inhalt dieser Stellungnahme und die Art der Veröffentlichung jeweils am 30. Oktober 2025 beschlossen.

Die Angebotsunterlage ist im Internet unter https://s77-holdings.com veröffentlicht. Des Weiteren wird die Angebotsunterlage bei der Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Straße 7, 80333 München, Bundesrepublik Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Bestellung und Anfragen unter Angabe der vollständigen Adresse per Telefax an +49 89 545438820 oder per E-Mail an kontakt@smc-investmentbank.de).

Gemäß §§ 27 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 WpÜG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat einer Zielgesellschaft unverzüglich nach Übermittlung der Angebotsunterlage gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 WpÜG eine begründete Stellungnahme zu dem Pflichtangebot sowie zu jeder seiner Änderungen abzugeben und zu veröffentlichen.

In der Stellungnahme haben Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft nach § 27 Abs. 1 S. 2 WpÜG insbesondere einzugehen auf

- die Art und Höhe der angebotenen Gegenleistung,

- die voraussichtlichen Folgen eines erfolgreichen Pflichtangebots für die Zielgesellschaft, die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen, die Beschäftigungsbedingungen und die Standorte der Zielgesellschaft,

- die von der Bieterin mit dem Pflichtangebot verfolgten Ziele

und

- die Absicht der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, soweit sie Inhaber von Wertpapieren der Zielgesellschaft sind, das Pflichtangebot anzunehmen.

Die Stellungnahme kann gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft abgegeben werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Turbon AG haben sich für die Abgabe einer gemeinsamen Stellungnahme entschieden. Diese Stellungnahme wird ausschließlich nach deutschem Recht abgegeben.

Diese Stellungnahme dient dazu, den Aktionären die Beurteilung des Pflichtangebots zu erleichtern. Die Stellungnahme wurde auf Grundlage der Angebotsunterlage, öffentlich zugänglicher Informationen und interner Analysen erstellt. Informationen über die Bieterin stammen ausschließlich aus der Angebotsunterlage und wurden von der Turbon AG nicht eigenständig überprüft.

Die gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat kann hier heruntergeladen werden: Turbon AG - Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Pflichtangebot der S77 Holdings GmbH